Ein Mann wird bei einer Messe von einem Massageroboter am Rücken massiert.
Bei Massagerobotern kann man zumindest derzeit davon ausgehen, dass die Geräte keine sexuellen Handlungen vornehmen, um sich zu erregen oder zu befriedigen. Bei Menschen kann das durchaus anders sein, auch wenn ein Angeklagter in Wien dieses Motiv bestreitet.
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Wien – "Dass das eine Grenzüberschreitung war, ist Ihnen klar?", fragt Richterin Petra Poschalko den 43-jährigen Angeklagten. "Das ist mir bewusst, und ich übernehme dafür die Verantwortung", antwortet der Unbescholtene, dem der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen wird. Der Österreicher soll als Sozialbetreuer einen Volljährigen mit geistiger Behinderung zu sich nach Hause eingeladen und ihn dort mit Babyöl massiert haben. Wobei er auch das Gesäß und die Hoden des Mannes berührte.

"Ja, ich bekenne mich schuldig", reagiert der Angeklagte auf den Anklagevorwurf der Staatsanwältin, ehe er der Richterin seinen Karriereweg schildert. Zunächst habe er eine Lehre auf gänzlich anderem Gebiet abgeschlossen, sich vor einigen Jahren aber beruflich umorientiert. Zunächst absolvierte er eine zweijährige Ausbildung als Sozialbetreuer für Menschen mit Beeinträchtigung, danach begann er als Betreuer in einer Werkstätte zu arbeiten.

Von dort kannte er auch das Opfer, das allerdings nicht in seiner Gruppe war. "Er wollte eigentlich zu mir wechseln, ist dann aber überhaupt nicht mehr in die Werkstatt gekommen. Ich wollte wissen, was los ist. Da habe ich mir seine Daten gesucht und ihn kontaktiert." – "Und Sie haben sich ein Treffen ausgemacht", ergänzt die Richterin. "Bei Ihnen daheim, was nicht erlaubt ist. Und Ihnen bewusst gewesen ist." – "Ja", gibt der Angeklagte zu.

Opfer erzählte von Rückenschmerzen

Offenbar waren weder der Partner des Mannes noch das gemeinsame Pflegekind anwesend, der Besucher, dessen intellektuelle Fähigkeiten laut einem Gutachten bei etwa 30 Prozent eines Gleichaltrigen liegen, bewunderte jedenfalls zunächst einen Einrichtungsgegenstand. Dann klagte er über Rückenschmerzen, an denen er nach einer anstrengenden Übersiedelungshilfe leide.

"Ich bot ihm dann eine Massage an", erzählt der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte. "Haben Sie dafür eine Ausbildung?" – "Nein", muss der Angesprochene eingestehen. Der Besucher ließ zwar seine Boxershorts an, trotzdem kann der Angeklagte nicht ausschließen, dass er auch das Gesäß und die Hoden des Opfers berührt hat. So, wie es von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde.

"Das hatte aber absolut keine sexuelle Komponente", beteuert der Mann, der seinen Job in der Betreuungseinrichtung mittlerweile verloren hat. Der psychiatrische Sachverständige konnte beim Opfer keine durch die Berührungen hervorgerufene nachhaltige Störung finden, daher sieht die Richterin die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung.

150 Stunden gemeinnützige Leistungen

"Der Sachverhalt ist hinreichend geklärt, der Angeklagte hat Verantwortung übernommen, es liegt keine schwere Schuld vor, er ist unbescholten und bereit, 150 Stunden gemeinnützige Leistungen zu erbringen", fasst sie den Sachverhalt zusammen, nachdem der Angeklagte und sein Partner die 100 Euro Pauschalkosten für das Verfahren beglichen haben. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, die vorläufige Einstellung des Verfahrens ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 16.4.2024)